Von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten anzumelden sind alle schulpflichtigen Kinder. Schulpflichtig sind Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollenden sowie Kinder, die im Schuljahr 2022/2023 zurückgestellt wurden. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2023 das 6. Lebensjahr vollenden werden und von den Eltern angemeldet wurden.
Anmelden können Sie Ihr Kind im Schulbezirk Innenstadt wie folgt:
07.09.2022 von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Goethe-Grundschule
12.09.2022 von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Grundschule "Gerhart Hauptmann"
08.09.2022 von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Grundschule Pleißa
07.09.2022 von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Grundschule Kändler
Die Anmeldung gilt nicht nur für die Schule, an der Sie die am Anmeldetag erscheinen, sondern für alle vier Schulen im Schulbezirk. Sie wählen lediglich eine Reihenfolge (Erst-, Zweit-, Dritt-, Viertwunsch). Sie können also jeden angebotenen Anmeldetermin zur Anmeldung an der Schule Ihrer Wahl nutzen.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben vorzulegen. Bei getrennt lebenden Eltern oder nicht in der Geburtsurkunde eingetragener Vaterschaft ist zusätzlich der Nachweis über gemeinsames bzw. alleiniges Sorgerecht vorzulegen.
Besucht das Kind eine Kindertageseinrichtung, kann zusätzlich die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden.
Die Anmeldung ist von beiden sorgeberechtigten Elternteilen vorzunehmen, bei Verhinderung eines Elternteils ist eine Vollmacht vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, die Kinder mitzubringen und vorzustellen.
Alle Schulen benutzen das gleiche Anmeldeformular. Sie können es am Tag der Anmeldung in der Schule ausfüllen oder alternativ auch bereits ausgefüllt mitbringen. Das beschleunigt u.U. den Anmeldevorgang.
Das Formular und auch die Schweigepflichtentbindung für den Kindergarten stellen wir hier zum Download bereit.