Ablauf des Begutachtungsverfahrens

Um festzustellen, ob ein Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) hat, wird ein zweitägiges Begutachtungsverfahren durchgeführt. Dieses findet in unserer Schule statt.

Das Verfahren beginnt mit einer Einzelüberprüfung. Ein LRS-Lehrer testet die Buchstabenkenntnisse des Kindes. Außerdem soll es Wörter lesen, Laute zu einem Wort zusammenziehen und zu einem selbst gelesenen Text 5 Fragen zur Sinnerfassung beantworten.

Am 1. Überprüfungstag wird der Schwerpunkt auf Mathematik gelegt. Das “typische” LRS-Kind erzielt bei der Überprüfung der Grundaufgabenkenntnisse und der Lernfähigkeit gute Ergebnisse. Außerdem wird ein Gedicht gelernt und dieses strophenweise in Druck- und Schreibschrift abgeschrieben.

Schwerpunkt des 2. Überprüfungstages bildet ein Wortdiktat. Die 30 Wörter stammen aus dem Mindestwortschatz der Klassen 1 und 2. Weitere 10 unbekannte, schwierige Wörter zeigen uns das Lautverständnis des Kindes. Die Merkfähigkeit prüfen wir durch den Vortrag des am Vortag gelernten Gedichtes. Der Tag endet mit einer Punktzeichnung. Die Kinder sollen vorgegebene Bilder mit Hilfe von Punkten genau nachzeichnen.

Durch diese vielfältigen Tests können wir feststellen, ob eine LRS vorliegt bzw. bei welchem Wahrnehmungsbereich (Auge, Ohr, Bildung der Laute, Melodik, Rhythmus) Defizite auftreten.

Abschließend finden Elterngespräche statt. Die Eltern erfahren die Ergebnisse der Überprüfung. Sollte keine LRS vorliegen, erhält die Heimatschule einen Förderplan, um den Kindern spezifisch im Unterricht helfen zu können.

aktuell seit Dienstag, 16. August 2011 • webmaster@goethe-grundschule.de